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FAQ - Häufige Fragen


Gilt die Verpflichtung ab 2027 wirklich für alle?

Ja. Die Übergangsfrist endet am 31.12.2026. Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle Asphaltarbeiten den Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³ Bitumenkondensat einhalten – ohne Ausnahmen.

Können wir das Problem nicht einfach mit Absaugtechnik lösen?

Nicht vollständig. Technische Maßnahmen wie Absaugungen am Fertiger helfen, aber sie reichen allein nicht aus, um den Grenzwert zuverlässig zu unterschreiten – vor allem unter realen Baustellenbedingungen.

Was ist an Niedrigtemperaturasphalt eigentlich anders?

Er wird bei mindestens 20°C geringerer Temperatur verarbeitet. Dafür kommen spezielle Additive zum Einsatz. Das verändert unter anderem die Verdichtungszeit, die Logistik und teilweise den Einbauprozess.

Was passiert, wenn wir nichts ändern und weitermachen wie bisher?

Prüfungen durch Behörden oder Auftraggeber können zur Beanstandung führen, wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden. Insbesondere bei öffentlichen Aufträgen.