AGB
der Nadler Straßentechnik GmbH (Stand: Juni 2026)
§ 1 Geltungsbereich und Unternehmerstatus
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Der Kunde bestätigt mit Abgabe seiner Bestellung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Verkäufer ist berechtigt, geeignete Nachweise, insbesondere Gewerbeanmeldung oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, zu verlangen.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(5) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(6) Schweigen des Verkäufers auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
(7) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs oder durch sonstige Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
(4) Automatisierte Eingangsbestätigungen stellen keine Vertragsannahme dar.
(5) Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Angebote des Kunden anzunehmen.
(6) Die Regelungen zum Vertragsschluss gelten unabhängig von der Art der Bestellung, insbesondere auch für Bestellungen, die telefonisch, per E-Mail, über Außendienstmitarbeiter oder im Rahmen der Selbstabholung erfolgen.
(7) Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(8) Außendienstmitarbeiter sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder verbindliche Zusagen zu machen, die über den schriftlich bestätigten Vertragsinhalt hinausgehen.
§ 3 Preise, Versandkosten und Steuern
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Versand-, Verpackungs-, Zoll-, Import- sowie sonstige Nebenkosten trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen kann bei Vorliegen einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung finden.
(4) Maßgeblich sind die im Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise.
(5) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vereinbarte Preise angemessen anzupassen, sofern nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen von Rohstoff-, Energie-, Transport- oder Beschaffungskosten eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und die Kalkulation wesentlich beeinflussen.
(6) Eine Preisanpassung wird dem Kunden rechtzeitig vor Lieferung mitgeteilt. Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 10 % ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht gelieferten Ware zurückzutreten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten richten sich nach dem jeweiligen Vertriebsweg und werden dem Kunden im Bestellprozess oder im Angebot mitgeteilt.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
(3) Bei Selbstabholung kann der Verkäufer die Zahlung vor Ort verlangen, insbesondere in bar oder per EC-Karte.
(4) Der Verkäufer behält sich vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen oder ausschließlich Vorkasse zu verlangen, insbesondere bei Neukunden oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden.
(5) Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
(6) Zusätzlich wird im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40 EUR erhoben. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(8) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferung, Lieferfristen und Selbstbelieferung
(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. Lager des Verkäufers. Sofern Incoterms vereinbart werden, gelten die Incoterms® 2020.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie nach Eingang vereinbarter Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(4) Der Verkäufer ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.
(5) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Selbstbelieferung, sofern ihn hieran kein Verschulden trifft.
(6) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich Lieferfristen angemessen.
§ 6 Baustellenlogistik und Entladung
(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Baustelle bzw. Lieferanschrift mit geeigneten Fahrzeugen erreichbar ist.
(2) Der Kunde trägt Verantwortung für ausreichende Zufahrtsmöglichkeiten, Tragfähigkeit des Untergrunds, Entladeflächen sowie notwendige Absperrungen.
(3) Die Entladung der Ware erfolgt durch den Kunden auf eigene Gefahr.
(4) Wartezeiten, zusätzliche Entladekosten, Fehlanfahrten oder Mehrkosten aufgrund unzureichender Baustellenbedingungen gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Für Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung des Kunden haftet der Verkäufer nicht.
§ 7 Gefahrenübergang
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über.
(2) Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn der Verkäufer weitere Leistungen übernommen hat.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, trägt er sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten, insbesondere Lager- und Transportkosten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen.
(3) Forderungen aus der Weiterveräußerung werden bereits jetzt in Höhe sämtlicher Forderungen des Verkäufers an diesen abgetreten.
(4) Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen Gegenständen erwirbt der Verkäufer anteilig Miteigentum.
(5) Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum unentgeltlich für den Verkäufer.
(6) Der Verkäufer verpflichtet sich, Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
§ 9 Technische Angaben und Produktinformationen
(1) Technische Angaben, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Farbabweichungen oder Leistungsbeschreibungen stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
(2) Branchenübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen bleiben vorbehalten.
(3) Angaben in Katalogen, Prospekten oder im Online-Shop dienen ausschließlich der Produktbeschreibung.
(4) Auf der Website des Verkäufers bereitgestellte Verbrauchsrechner, Kalkulationstools und sonstige technische Hilfsmittel dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung.
(5) Die ermittelten Werte stellen keine verbindlichen Angaben, Zusicherungen oder Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sondern beruhen auf allgemeinen Erfahrungswerten und schematischen Berechnungen.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Angaben eigenverantwortlich zu überprüfen und an die konkreten Gegebenheiten, insbesondere bauliche, technische und örtliche Besonderheiten, anzupassen.
(7) Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit der durch solche Tools ermittelten Ergebnisse ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 10 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Lieferung gemäß § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Lieferung der Ware.
(3) Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
(4) Soweit Waren entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(5) Eine Haftung für Schäden aufgrund unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Lagerung oder Verarbeitung, unsachgemäßen Einbaus oder natürlicher Abnutzung ist ausgeschlossen.
§ 11 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle, Datenverlust oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 12 Leihverpackungen und Paletten
(1) Leihpaletten, Behälter und Mehrwegverpackungen bleiben Eigentum des Verkäufers.
(2) Diese sind vom Kunden auf eigene Kosten und Gefahr zurückzuführen.
(3) Verlust oder Beschädigungen werden dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
§ 13 Exportkontrolle und Compliance
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Exportkontroll-, Sanktions- und Außenwirtschaftsvorschriften.
(2) Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen zu verweigern oder auszusetzen, sofern gesetzliche oder behördliche Vorgaben entgegenstehen.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Pandemien, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferkettenstörungen oder behördliche Maßnahmen, befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Leistungspflicht.
§ 15 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Verkäufers abrufbar.
§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Für den Fall, dass sich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen, gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem entspricht, was die Parteien nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke bei Vertragsschluss bedacht hätten.
(3) Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung nicht möglich ist, treten an die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Regelung die gesetzlichen Vorschriften.